Beschäftigtenlehrgang 1 erfolgreich meistern: So gelingt die Qualifizierung

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Testumfang: 15 Fragen
Zeitlimit: 7 Minuten

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Was wird unter dem Begriff der Gewährleistungsverwaltung verstanden?

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Welche der folgenden Aspekte stellen Erkennungsmerkmale des VA dar?

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Wann erwächst ein VA in Bestandskraft?

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Welche Regeln/Prinzipien ergeben sich aus dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung?

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In welchen Fällen liegt ein regelndes Handeln vor?

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Was bedeutet die Rechtsschutzfunktion im Zusammenhang mit dem Verwaltungsakt?

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In welchen Gesetzen finden sich Regelungen zum Verwaltungshandeln?

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Was besagt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit?

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Welche Aussage ist zutreffend?

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Welche der folgenden Tätigkeitsbereiche von Behörden zählen zur Leistungsverwaltung?

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Welche Aussage ist zutreffend?

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Welche der folgenden Tätigkeitsbereiche von Behörden zählen zur Eingriffsverwaltung?

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Was besagt der Gleichbehandlungsgrundsatz?

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Ein Erkennungsmerkmal des VA ist die unmittelbare Rechtswirkung nach außen. Was ist damit gemeint?

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Was versteht man unter der Regulierungsverwaltung?

Die durchschnittliche Punktzahl ist 37%

Komplettpaket

Wer in der öffentlichen Verwaltung selbständige und verantwortungsvolle Aufgaben übernehmen möchte, braucht entsprechende Qualifikationen. Der Beschäftigtenlehrgang 1 (BL 1) bietet nicht nur für Quereinsteiger die Chance auf spannendere Aufgaben und eine höhere Vergütung – die Qualifizierung setzt sich immer mehr durch und wird zum Sprungbrett für die Karriere im öffentlichen Dienst. In diesem Beitrag sehen wir uns die Qualifizierung genauer an.

Auf unserem YouTube-Kanal findest du nähere Infos zur Prüfung:

Für wen ist der Beschäftigtenlehrgang 1 geeignet?

Der BL 1 ist eine Qualifizierung für Beschäftigte, also Personen, die in einem Arbeitsverhältnis mit einem öffentlichen Arbeitgeber stehen. Diese Qualifizierung ermöglicht es, gleichwertige Aufgaben -entsprechend denen der Beamtinnen und Beamten der 2. QE- zu übernehmen. Dieser Abschluss sorgt also für eine bessere Gleichstellung der Angestellten gegenüber den Beamten.

Diese Ausbildung absolvieren in der Regel Mitarbeitende, die aus anderen beruflichen Zweigen in den öffentlichen Dienst wechseln. Eine bestimmte Vorbildung oder Ausbildung wird nicht vorausgesetzt.

Der Beschäftigtenlehrgang 1 ist insbesondere eine Qualifizierung zur Übernahme rechtlicher Aufgaben, daher liegt der Fokus bei den Fächern auch auf dem rechtlichen Bereich. Das Ziel ist es, dass Du rechtssichere Entscheidungen treffen kannst, wie z. B. das Erlassen von Bescheiden, oder wichtige Funktionen im Bürgerservice übernehmen kannst. Im weiteren Verlauf dieses Beitrags werden wir uns die Lehrgangsinhalte noch genauer ansehen.

Der BL 1 richtet sich an alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die das 18. Lebensjahr erreicht haben. Nicht selten tritt die Personalstelle nach internen Stellenausschreibungen an die infrage kommenden Kandidaten heran und weist auf die Qualifizierung hin. Der Beschäftigtenlehrgang 1 ist oft ein „gemeinsames Projekt“ eines Angestellten und seines Arbeitgebers – mit Blick auf die Zukunft in der Behörde und künftig zu übernehmende Aufgaben.

Selbstverständlich ist es ebenso möglich, dass Du aus Dir selbst heraus diese Qualifikation anstrebst, um künftig für frei werdende, höhere Stellen infrage zu kommen.

Rahmenbedingungen im Beschäftigtenlehrgang 1

Die Qualifizierungsmaßnahme ist mit einer Dauer von einem Jahr zeitlich recht überschaubar, wenn man bedenkt, wie viele Inhalte vermittelt werden und welche Möglichkeiten Dir im Anschluss offen stehen. Voraussetzung für die Teilnahme am BL 1 ist, dass Du Dich rechtzeitig anmeldest. Je nach Bundesland finden jährlich ein- bis zwei Lehrgänge statt. Dementsprechend gibt es jährlich einen bis zwei Anmeldungszeiträume. Die Anmeldungszeiträume enden zum Teil bereits Monate vor dem Start des Lehrgangs. Informiere Dich hierzu rechtzeitig auf der Website der Verwaltungsschule für den öffentlichen Dienst in Deinem Land, wann es für Dich soweit ist!

Beschäftigtenlehrgang 1

Zeiträume für die Anmeldung in Bayern

In Bayern gibt es jährlich zwei Anmeldezeiträume. Der erste Zeitraum geht vom 01.08. – 30.09. und der zweite Zeitraum vom 15.12. – 15.02.

Dementsprechend finden jährlich zwei Lehrgänge statt:

  • der erste Lehrgang beginnt zum 1. Februar
  • der zweite Lehrgang beginnt Mitte Juni
Beschäftigtenlehrgang 1

Bereite dich bestens auf deine Prüfungen und Leistungsnachweise im Beschäftigtenlehrgang 1 vor. Mit unserem Prüfungstrainer erzielst du optimale Ergebnisse und kannst mit einem sicheren Gefühl in die Prüfung gehen. Darin erwarten Dich:

✔️ Beschäftigtenlehrgang I Schriftliche Prüfung
✔️ Erklärvideos & Insidertipps
✔️ Web-App, iOS / Android App
✔️ Updates, Support / Lebenslanger Zugriff
✔️ Übungsmodus / Prüfungssimulation

Wie läuft der Unterricht ab?

Der gesamte Lehrgang umfasst 390 Unterrichtseinheiten. Die Verwaltungsschulen der Länder unterhalten meist mehrere Standorte, an denen der Beschäftigtenlehrgang 1 angeboten wird. Neben den größeren Bildungszentren wie Köln, München, Stuttgart, Frankfurt, Dresden, Berlin oder Hannover gibt es in jedem Land auch zahlreiche regionale Einrichtungen der Akademien für den öffentlichen Dienst, wie hier am Beispiel Bayern deutlich wird:

  • BVS-Bildungszentrum München
  • BVS-Bildungszentrum Nürnberg
  • BVSregional Augsburg
  • BVS regional Regensburg
  • BVSregional Würzburg
  • u.v.m.

Ein Teil des Unterrichts findet in einer entsprechenden Einrichtung in Deiner Nähe in Präsenz statt. Jeder Lehrgang enthält Unterrichtseinheiten, die in Präsenz durchgeführt werden. Daneben werden bestimmte Module als Live-Webinare oder im Selbststudium mittels einer Online-Lernplattform durchgeführt. Der digitale Unterrichtsanteil beträgt inzwischen rund 25%.

Die Arbeit mit dem Gesetz ist (wie auch in der Behörde) im Lehrgang von großer Bedeutung. Für die verschiedenen Rechtsfächer des Lehrgangs benötigst Du eine Reihe von Gesetzen. Informiere Dich vor Lehrgangsbeginn rechtzeitig bei dem Bildungsträger, welche Gesetzestexte erforderlich sind.

TIPP: Das Staatsrecht spielt in Leistungsnachweisen und Prüfungen im Beschäftigtenlehrgang 1 immer wieder eine wichtige Rolle. Genaueres dazu findest Du in unserem Beitrag über die typische Staatsrecht Klausur.

Welche Inhalte erwarten mich?

Im Mittelpunkt stehen die Vermittlung grundlegender Kenntnisse zu rechtlichen, organisatorischen und verwaltungstechnischen Themen. Dazu gehören unter anderem das allgemeine Verwaltungsrecht, das Haushaltsrecht, Tarifrecht (TVöD), Arbeitsrecht sowie der Umgang mit Bürger*innen und rechtssichere Kommunikation.

Der Lehrgang wird durch praxisnahe Übungen und Fallstudien ergänzt. Ziel ist es, dass Du den theoretischen Unterrichtsstoff möglichst schnell in der Praxis anwenden kannst. Dabei setzt man auf Fallbeispiele und praxisnahe Übungen, die an typische Situationen aus der Praxis angelehnt sind, denn schließlich sollst Du nach dem Lehrgangsabschluss direkt im Sachgebiet in Deiner Behörde eingesetzt werden können.

Leistungsnachweise und Prüfungen

Im Verlauf des Lehrgangs erwarten Dich rund ein Dutzend Leistungsnachweise zu verschiedenen fachlichen Bereichen. Diese Leistungsnachweise fließen in der Regel zwar nicht in das Endergebnis mit ein, allerdings entscheidet Dein Notenschnitt darüber, ob Du zur Prüfung zugelassen wirst. Schließlich dienen sie als Indikator für Deinen Wissensstand mit Blick auf die Prüfung.

Apropos Prüfung: nach Abschluss des Lehrgangs wirst Du vier schriftliche Prüfungsaufgaben sowie eine fachpraktische Aufgabe ablegen. Die vier Prüfungsaufgaben stammen jeweils aus einem Bereich des Lehrgangs. Gewisse Fächer sind jährlich ein fester Bestandteil der Prüfung, wie beispielsweise das Verwaltungsrecht.

Ist der Beschäftigtenlehrgang 1 was für mich?

Der Beschäftigtenlehrgang 1 ist eine tarifrechtliche Voraussetzung für die Wahrnehmung von anspruchsvollen Aufgaben. Die öffentlichen Arbeitgeber schufen mit dieser Qualifizierung eine Möglichkeit, um angestellte Personen zu Verwaltungsfachkräften auszubilden. Dies ist insbesondere für Personen interessant, die aus anderen beruflichen Zweigen in den öffentlichen Dienst wechseln.

Für Dich als Lehrgangsteilnehmer bzw. -teilnehmerin bedeutet diese Qualifizierung einen hohen Lernaufwand mit einer sicheren Zukunftsperspektive. Das erfolgreiche Abschließen des Lehrgangs öffnet Dir viele Türen in der öffentlichen Verwaltung und den Zugang zu interessanten und vielseitigen Tätigkeiten. Hinzu kommt, dass es darüber hinaus weitere Möglichkeiten gibt, wie beispielsweise den Beschäftigtenlehrgang 2.

Online Vorbereitung

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