Politik und Demokratie

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Politik und Demokratie

Der Begriff Bundesrepublik Deutschland bedeutet, dass unser Land aus mehreren Bundesländern besteht, die zu einem Bund zusammengeschlossen sind. Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der BRD. Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt.

Die Bundesversammlung besteht aus sämtlichen Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie ebenso vielen Wahlleuten, die von den Länderparlamenten gewählt werden. Die 16. Bundesversammlung setzte sich aus 1.260 Mitgliedern zusammen: 630 Mitglieder des Deutschen Bundestags (MdB) sowie der gleichen Anzahl von Delegierten der Landesparlamente.

Der Bundestag besteht aus vom deutschen Volk gewählten Abgeordneten. Der Bundestag wählt den Bundeskanzler.

Der Bundesrat besteht aus Vertretern der Regierungen der 16 Bundesländer.

Die Verfassungsprinzipien der Bundesrepublik Deutschland finden wir in Art. 20 des Grundgesetzes (GG):

  • Demokratie: Das Volk bestimmt die Regierung in Wahlen
  • Sozialstaat: Der Staat ermöglicht allen Bürgerinnen und Bürgern ein menschenwürdiges Dasein
  • Rechtsstaat: Staat und Bürger müssen die Gesetze achten; die Exekutive ist an Recht und Gesetz gebunden
  • Bundesstaat: Alle 16 Bundesländer haben eine eigene Landesregierung, erlassen Gesetze und haben eine eigene Verwaltung; die Länder sind bei der Gesetzgebung zu beteiligen
  • Gewaltenteilung: die gesetzgebende Gewalt (Legislative), die ausführende Gewalt (Exekutive) sowie die rechtssprechende Gewalt (Judikative) sind voneinander getrennt

Repräsentative Demokratie bedeutet, dass politische Entscheidungen nicht unmittelbar durch das Volk selbst getroffen werden, sondern durch gewählte Repräsentanten. Dahingegen stimmt die Bevölkerung in einer direkten Demokratie unmittelbar über politische Fragen ab.

Betrachten wir einige Organisationen und Begriffe, welche in einer freiheitlichen Demokratie eine besondere Rolle spielen:

Parteien fördern die Teilhabe der Menschen am politischen Leben und beteiligen sich durch die Aufstellung von Bewerbern an Wahlen. Dadurch nehmen Parteien Einfluss auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung.

Gewerkschaften verhandeln Tarifverträge und können Arbeitnehmer zum Streik auffordern, um ihre Forderungen zu bekräftigen. Bereits in Art. 9 des Grundgesetzes (GG) ist das Recht, entsprechende Vereinigungen zu bilden, gesichert. Darüber hinaus beraten Gewerkschaften Arbeitnehmer in Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht.

Zivilgesellschaftliches Engagement ist freiwilliges, individuelles Handeln, das sich am Gemeinwohl ausrichtet – ohne materielle Gewinnabsicht.

Medien beziehungsweise der Journalismus werden in Deutschland auch als sogenannte “Vierte Gewalt” neben der Judikative, Exekutive sowie Legislative bezeichnet. Presse, Funk und Fernsehen informieren einerseits über das staatliche Handeln und kontrollieren andererseits durch die Berichterstattung das staatliche Handeln. Ein wesentlicher Grundzug einer demokratischen Gesellschaft ist es, dass Medien auch kritische Kommentare zu staatlichem Handeln bzw. dem Handeln der Regierenden abgeben und Zuschauer dazu angeregt werden, sich am Diskurs zu beteiligen.

Verhältnis Staat-Gesellschaft-Politik

Für einen Staat braucht es ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk sowie die Staatsgewalt (Drei-Elemente-Lehre). Der Handlungsbereich des Staates ist durch Gesetze beschränkt. Wo sich keine gesetzliche Grundlage findet, kann eine Behörde nicht handeln. Anders verhält es sich in der Gesellschaft, welche nicht durch Gesetz beschränkt wird. Personen und Vereinigungen in der Gesellschaft können sich bei ihrem Handeln grundsätzlich auf die Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) berufen. Die Gesellschaft darf sich also im Gegensatz zum Staat und seinen Behörden frei betätigen, solange dieses Handeln nicht durch Gesetze eingeschränkt ist.

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