Versetzung, Abordnung und Umsetzung bei Beamten

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Wenn Beamte ihre Dienststelle wechseln, wird von Versetzung, Abordnung oder Umsetzung gesprochen. Diese Begriffe werden häufig verwendet. Der Unterschied zwischen einer Abordnung und einer Versetzung oder einer Umsetzung ist vielen nicht bekannt. Hier erfährst du, was es damit auf sich hat.

Nach dem erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums wird ein Beamter von dessen Dienstherrn erstmalig auf eine freie Planstelle gesetzt. Häufig wird auch schon während der Ausbildung festgelegt, in welchem Fachbereich einer Behörde der Beamte nach der Ausbildung eingesetzt wird.

Nach der erstmaligen Zuweisung einer Stelle kann ein Beamter seitens des Dienstherrn auch auf andere Stellen gesetzt werden. Im Laufe des Berufslebens geschieht dies immer wieder. Unter Umständen befindet sich die neue Stelle des Beamten an einem anderen Ort.

Sobald ein Beamter seinen Dienstort wechselt, wird von einer Versetzung gesprochen. Doch dieser Begriff trifft nicht immer zu, denn im Beamtenrecht gibt es neben dem Prinzip der Versetzung auch noch die Umsetzung und die Abordnung. Alle drei Begriffe stehen für verschiedene Änderungen im Beamtenleben:

Versetzung bei Beamte

Beamte wird bei einer Versetzung auf Dauer ein anderes Amt in einer anderen Dienststelle zugewiesen. Entweder es handelt sich dabei um eine andere Dienststelle desselben Dienstherrn, oder es handelt sich um eine Stelle bei einem anderen Dienstherrn an einem dritten Ort. Eine Versetzung findet jedoch nicht ausschließlich aus dienstlichen Gründen statt; vielmehr kann auch ein Beamter von sich aus die Versetzung beantragen. Ursache dafür sind dann persönliche Gründe, wie beziehungs- oder familiäre Gründe.

Wenn das neue Amt mit mindestens demselben Endgrundgehalt wie das bisherige Amt bewertet ist, benötigt der Dienstherr bei einer Versetzung aus dienstlichen Gründen keiner Zustimmung des Beamten. Allerdings muss die familiäre Situation, sowie Ausbildung und Eignung für die neue Stelle berücksichtigt werden.

Abordnung

Das Prinzip der Abordnung kommt häufig dann zum Tragen, wenn eine Behörde kurzfristig ein sehr hohes Arbeitsaufkommen aufweist und Personal aus anderen Behörden herangezogen werden muss. Im Gegensatz zur Versetzung ist die Abordnung nicht auf Dauer. Bei der Abordnung ist ein Beamter nur für eine begrenzte Zeit an einem dritten Ort tätig. Ein Beamter kann auch zu einem anderen Dienstherrn abgeordnet werden.

Eine Abordnung kann in Voll- oder Teilzeit erfolgen, was bedeutet, dass Beamte dann einen Teil ihrer Arbeitskraft jede Woche nach wie vor in der bisherigen Dienststelle einbringen. In jedem Fall bleibt der bisherige Dienstherr auch weiterhin zuständig für Personalangelegenheiten, welche den Beamten betreffen, wie z. B. Beförderungen.

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Umsetzung

Bei der Umsetzung erhält der Beamte innerhalb seiner Behörde eine neue Stelle. Dem Beamten wird dann ein neues Amt bzw. eine neue Aufgabe übertragen, während die Dienststelle und der Dienstort gleich bleibt. Eine Umsetzung kann aus jedem dienstlichen Grund erfolgen. Häufig wird eine Umsetzung durchgeführt, um die Funktionsfähigkeit der betreffenden Verwaltung aufrechtzuerhalten.

Der Dienstherr muss bei der Umsetzung berücksichtigen, dass dem Beamten eine seinem Amt angemessene Tätigkeit übertragen werden muss.

 

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