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Trennungsgeld für Beamte erklärt

Du möchtest dich optimal und umfassend vorbereiten? Mit unserem Beitrag bist du bereits auf dem besten Weg und erhältst alle wichtigen Informationen auf einen Blick. Unsere Experten von Plakos haben die relevanten Fakten und Hintergründe für dich verständlich zusammengefasst. Nutze dieses Wissen, um dein Ziel sicher zu erreichen und im entscheidenden Moment zu überzeugen. Viel Erfolg beim Lesen und Lernen!

Kurleiter: Lucas & das Plakos Team

30. Juni 2026

Kursleiter: Lucas Weigerstorfer

Lucas ist seit 2020 Kursleiter bei Plakos. Er absolvierte ein Duales Studium im öffentlichen Dienst und durchlief erfolgreich das Auswahlverfahren. Seit 2019 betreibt er den YouTube-Kanal Beamtentest Vorbereitung und unterstützt Plakos bei der Erstellung von Online-Inhalten. In den vergangenen Jahren hat er sich ein vielseitiges Wissen in der Erstellung von Video-Kursen und Inhalten zur Wissensvermittlung aufgebaut und spezialisierte sich auf die Vorbereitung auf Prüfungen und Einstellungstests.

Bei dem Thema Trennungsgeld für Beamte ist es zunächst wichtig zu wissen, dass Beamte von ihrem Dienstherrn an eine andere Dienststelle versetzt werden können. Zahlreiche Dienstherrn verfügen über mehrere Dienststellen, die sich zum Teil über ein ganzes Bundesland verteilen. So etwa betriebt das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) sowohl eine Dienststelle in Augsburg als auch in Hof. Häufig ist dieses Thema für Studienreferendare relevant. Referendaren kann ein neuer Ausbildungsort zugewiesen werden, der weit vom bisherigen Wohnort entfernt liegt. Umstände und Mehrkosten, welche für den betroffenen Beamten mit einem notwendigen Umzug verbunden sind, werden mit Trennungsgeld entschädigt. Hier erfährst du mehr dazu!

Beamte können versetzt werden

Ein Beamter kann innerhalb des Dienstbereichs seines Dienstherrn versetzt werden. Dies geschieht entweder auf Wunsch des Beamten, also aus persönlichen Gründen, oder auf Wunsch des Dienstherrn, also aus dienstlichen Gründen. Gegebenenfalls muss sich der Dienstherr an den für den Beamten entstehenden Mehraufwendungen beteiligen. Dies geschieht in Form des zeitlich befristeten Trennungsgeldes. Dies ist ein Teil der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Trennungsgeld wird nicht gezahlt, wenn der Beamte selbst die Versetzung beantragt hat.

Sieh dir auch gerne unseren Beitrag zum Thema Versetzung an!

Trennungsgeld: Wer ist anspruchsberechtigt?

Anspruchsberechtigt sind Beamte sowie Richter und tariflich Beschäftige im öffentlichen Dienst. Diese Personengruppen sind bei Verwaltungsbehörden, der Polizei, der Justiz sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts tätig.

Damit Trennungsgeld bezahlt werden kann, braucht es einen Antrag auf Trennungsgeld, den der Beamte stellen muss. Allerdings kann der Antrag auf Trennungsgeld nur innerhalb einer landesrechtlichen Frist ab Wirkung der Versetzung gestellt werden. So müssen Beamte in Bayern ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Versetzung innerhalb von sechs Monaten den Antrag stellen.

Falls ein Beamter in Bayern mit Wirkung ab dem 01.01.2023 versetzt wird, so hat er bis zum 30.06.2023 die Möglichkeit, diesen Antrag zu stellen. Falls in diesem Beispiel der Antrag erst im April 2023 gestellt wird, werden die Monate Januar bis März nachträglich mit berücksichtigt. Das Geld wird dann nachträglich für die bereits vergangenen Monate ausbezahlt.

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Diese Gründe können ein Trennungsgeld für Beamte auslösen

  • Abordnung
  • Dienststelle wird an einen dritten Ort verlegt

Voraussetzung für die Entstehung des Anspruchs auf Trennungsgeld ist in jedem Fall, dass es eine räumliche Veränderung gibt, was bedeutet, dass sich die neue Dienststelle an einem anderen Ort befindet, der nicht der Wohnort des Beamte ist. Die Wohnung des Beamten darf sich auch nicht im Einzugsgebiet des neuen Dienstortes befinden.

Die einzelnen Bundesländer haben jeweilige Regelungen zum Begriff „Einzugsgebiet“ getroffen und legen in ihren Beamtengesetzen fest, welcher Umkreis einer Dienststelle noch als Einzugsgebiet zählt. Dies ist wichtig zu wissen, denn wenn deine Wohnung bereits im Einzugsgebiet liegt, können nicht die maximalen Entschädigungen gewährt werden, beziehungsweise es kann unter Umständen keine Entschädigung geleistet werden.

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