Kommunalrecht einfach erklärt

Kostenfreies Live-Webinar zur Verwaltungsfachangestellten Prüfung am 08.11.2022

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Steht bei dir schon bald die Abschluss- oder Zwischenprüfung an? Wenn du dich derzeit in einer Ausbildung im öffentlichen Dienst befindest, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Kommunalrecht geprüft wird. Aber Kommunalrecht einfach erklärt? Das geht! Hier zeigen wir dir die wichtigsten Grundlagen dieses Rechtsgebietes.

In einer Prüfungsklausur kann Kommunalrecht alleine oder in Kombination mit einem weiteren Rechtsgebiet, wie Verwaltungshandeln, geprüft werden. Mit diesem Rechtsgebiet solltest du also bei jeder Prüfung rechnen. Wusstest du, dass das Kommunalrecht schon in unserem Grundgesetz (GG) beginnt?

In Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) wird den Gemeinden das Recht zugesprochen, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Dies wird als Kommunales Selbstverwaltungsrecht bezeichnet und hat den Charakter eines Grundrechts.

Außerdem stehen einer Gemeinde gewisse Rechtsmittel zu, um sich „zu verteidigen“:

Eine Gemeinde kann eine Popularklage oder eine Verfassungsbeschwerde erheben, wenn sie sich aufgrund staatlichen Handelns in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt fühlt. Plant der Bund den Bau einer Autobahn, die durch das Gemeindegebiet verläuft, so kann sich die Gemeinde dagegen rechtlich zur Wehr setzen. Die Gemeindehoheit ist ein Ausfluss des kommunalen Selbstverwaltungsrechts. Sie wirkt sich auf verschiedene Bereiche aus:

     

      • Verwaltungshoheit: eine Gemeinde erledigt die anfallenden Verwaltungsgeschäfte in eigener Verantwortung

      • Finanzhoheit: Eine Gemeinde erlässt für jedes Haushaltsjahr eine eigene Haushaltssatzung und regelt damit selbständig ihr Finanzwesen

      • Personalhoheit: Eine Gemeinde stellt ihr Personal selbständig ein

      • Organisationshoheit: Die Gemeinde entscheidet selbst darüber, wie sie die Verwaltungsgeschäfte auf ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufteilt

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