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Staatsrecht Klausur erfolgreich meistern: Grundrechte als Prüfungsgegenstand

Die Staatsrecht Klausur erfordert eine gründliche Vorbereitung unter Berücksichtigung verschiedenster Rechtsquellen. Die Grundrechte sind ein sicherer Bestandteil einer jeden Klausur. Im öffentlichen Recht sind die Grundrechte als höherrangiges Recht die Richtlinien für die Verwaltung. Mithilfe unseres Onlinetrainers für das Verwaltungsrecht wirst du verstehen, wie eine Grundrechtsprüfung erfolgt.

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Staatsrecht Klausur

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Eine Staatsrecht Klausur erfordert eine gründliche Vorbereitung mit Blick auf den Verfassungstext sowie das Verwaltungsrecht. Das Staatsrecht ist häufig ein bedeutender Teil juristischer Klausuren im öffentlichen Recht. In diesem Beitrag lernst du, wie du die Grundrechtsprüfung meisterst. In unserem Artikel zum Thema Verwaltungsrecht Klausur findest Du anschließend noch weitere Prüfungstipps.

Grundrechtslehre in der Staatsrecht Klausur 

Die Grundrechte sind ein sicherer Bestandteil einer jeden Staatsrecht Klausur. Die Grundrechte im weiteren Sinne sind sämtliche subjektiven Rechte, die Bürger mit einem verfassungsrechtlichen Rechtsbehelf verfolgen können. Grundrechte sind also Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Aufgrund Art. 1 Abs. 3 GG binden die Grundrechte alle staatliche Gewalt. Die Grundrechte, welche insbesondere für die staatsrechtliche Klausur relevant sind, finden sich zunächst im 1. Abschnitt des Grundgesetzes.

Hast Du viele offene Fragen zum Thema Staatsrecht Klausur? Unser FAQ hilft dir dabei, einen Überblick zu den wichtigsten Punkten zu bekommen:

FAQ: Staatsrecht Klausur

Eine Staatsrecht-Klausur folgt meist einem festen Schema. Zunächst prüfst du die Zulässigkeit (z. B. Zuständigkeit, Beteiligtenfähigkeit, Form, Frist, Rechtsschutzbedürfnis). Danach bearbeitest du die Begründetheit, also ob ein Grundrecht oder eine Norm tatsächlich verletzt ist. Dabei gehst du mit einer sauberen Subsumtion Schritt für Schritt vor: Obersatz – Definition – Subsumtion – Ergebnis. Am Ende ziehst du ein klares Fazit. Wichtig sind eine strukturierte Gliederung, präzise Formulierungen und eine nachvollziehbare Argumentation.

Typische Themen im Staatsrecht sind bei den Grundrechten vor allem Eingriffe und deren Rechtfertigung, etwa bei Meinungsfreiheit (Art. 5 GG), Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG), allgemeiner Handlungsfreiheit (Art. 2 I GG) oder Gleichheitsrechten (Art. 3 GG). Im Staatsorganisationsrecht kommen häufig Zuständigkeiten und Verfahren dran, z. B. Gesetzgebungsverfahren, Bundesstaatsprinzip, Gewaltenteilung, Organstreitverfahren oder abstrakte Normenkontrolle. Oft geht es darum, Verfassungsbeschwerden oder Organstreitfälle gutachterlich zu prüfen.

Der Gutachtenstil folgt einem klaren Schema:

  1. Obersatz – Du stellst die konkrete Prüfungsfrage („Fraglich ist, ob…“).

  2. Definition – Du erklärst den relevanten juristischen Begriff.

  3. Subsumtion – Du prüfst, ob der Sachverhalt unter die Definition fällt, und begründest deine Ansicht.

  4. Ergebnis – Du ziehst ein klares, knappes Fazit („Damit liegt … vor / nicht vor“).

Wichtig ist, dass du Schritt für Schritt und logisch vorgehst, ohne vorschnell ins Ergebnis zu springen. So bleibt die Argumentation nachvollziehbar.

  • Unsaubere Struktur: Die klassische Prüfung (zuerst Zulässigkeit, dann Begründetheit) wird übersprungen oder vermischt.

  • Kein Gutachtenstil: Ergebnisse werden einfach behauptet, ohne Obersatz, Definition und Subsumtion.

  • Unpräzise Definitionen: Zentrale Begriffe wie „Eingriff“ oder „Schutzbereich“ werden nicht sauber definiert.

  • Übersehen von Zulässigkeitsvoraussetzungen: Viele steigen direkt in die Begründetheit ein.

  • Unklare Argumentation: Wichtige Abwägungen, z. B. bei Schranken-Schranken oder Verhältnismäßigkeit, werden nur oberflächlich behandelt.

  • Zeitmanagement: Zu viel Zeit bei Nebensächlichkeiten, zu wenig bei den Kernproblemen.

Grundrechtsklausuren drehen sich meist um eine Verfassungsbeschwerde. Du prüfst also erst die Zulässigkeit und dann die Begründetheit, mit Fokus auf Schutzbereich, Eingriff und Rechtfertigung. Es geht stark um die Anwendung von Grundrechten auf einen Lebenssachverhalt und um Abwägungen zwischen Freiheit und Schranken.

Organisationsrechtsklausuren betreffen dagegen eher Streitigkeiten zwischen Staatsorganen oder die Kontrolle von Normen. Hier liegt der Schwerpunkt auf den Verfahrensarten (Organstreit, Normenkontrolle, Bund-Länder-Streit) und der Frage, ob Zuständigkeiten eingehalten und Verfahrensregeln korrekt beachtet wurden. Die Argumentation ist oft weniger abwägend, sondern stärker auf formale Prüfungsschritte ausgelegt.

Die Bearbeitungszeit für eine Staatsrecht-Klausur liegt in der Regel bei 3 bis 5 Stunden, je nach Ausbildungsabschnitt. In den Anfangssemestern sind es meist 3 Stunden, im Examen typischerweise 5 Stunden.

  • 15 Minuten für die Fallaufnahme: Lies den Sachverhalt gründlich, markiere Streitpunkte und baue eine kurze Gliederung.

  • Zulässigkeit kurz, Begründetheit ausführlich: Verliere dich nicht in Formalien, sondern konzentriere dich auf die materiellen Kernprobleme.

  • Zeiteinteilung pro Abschnitt: Plane grob ein Drittel für Zulässigkeit und Randfragen, zwei Drittel für die Begründetheit.

  • Ergebnisse klar festhalten: Lass Platz für Nachträge, aber formuliere Teilergebnisse sofort.

  • Reservezeit am Ende (10–15 Minuten): Zum Überfliegen, Korrigieren und Ergänzen.

In Staatsrechtsklausuren tauchen besonders häufig die klassischen Freiheitsrechte auf, weil sie viele Abwägungsfragen bieten. Dazu gehören:

  • Meinungsfreiheit (Art. 5 I GG)

  • Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 I GG)

  • Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG)

  • Glaubens- und Religionsfreiheit (Art. 4 GG)

  • Eigentum (Art. 14 GG)

  • Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG)

Die Grundrechte garantieren als objektives Recht das Bestehenbleiben bestimmter Einrichtungen (z. B. die Eigentumsfreiheit in Art. 14 Abs. 1 GG). Die objektive Wertordnung des GG gilt für alle Bereiche des Rechts:

Im öffentlichen Recht sind die Grundrechte als höherrangiges Recht die Richtlinien für die Verwaltung. Daraus resultiert eine verfassungskonforme Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe, sowie eine Richtlinie für behördliche Ermessensentscheidungen. In der Staatsrecht Klausur zählen sie zu den typischen Fallkonstellationen.

Im Privatrecht muss die Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen die grundrechtlich geschützten Freiheiten und Güter berücksichtigen; bei erforderlichen Interessensabwägungen sind die Grundrechte zu berücksichtigen.

Staatsrecht Klausur: Grundrechte als subjektive Rechte

Zugleich sind die Grundrechte subjektive Rechte, mit deren Hilfe sich Bürger vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt schützen können (Abwehrrechte) oder ein bestimmtes Handeln der Verwaltung in Form von Sach- oder Geldleistungen verlangen können (Leistungsrechte).

Für die Staatsrecht Klausur wichtig zu wissen: Grundrechte werden in Freiheitsrechte und Gleichheitsrechte unterschieden. Freiheitsrechte räumen dem Bürger einen räumlich gedachten Bereich ein, in dem er grundsätzlich tun und lassen darf, was er will. In Gleichheitsrechten geht es dagegen um Vergleiche zwischen Bürgern. Gleichheitsrechte schützen den Bürger davor, anders behandelt zu werden als andere Bürger. 

Ziel ist jedoch nicht die Gleichmacherei; vielmehr soll nur Gleichartiges gleich behandelt werden. Wenn wesentliche Unterschiede zwischen Personen oder Sachverhalten bestehen, soll eine Gleichbehandlung gerade nicht stattfinden. Ungleiches soll ungleich behandelt werden.

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Online Vorbereitung für die Staatsrecht Klausur mit Plakos

Mithilfe unseres Onlinetrainers für das Verwaltungsrecht wirst du verstehen, wie eine Grundrechtsprüfung im Rahmen der Staatsrecht Klausur erfolgt und du wirst die Unterschiede zwischen Grundrechts-Berechtigung und Grundrechts-Verpflichtung kennenlernen. Dazu wirst du lernen, wie das Widerspruchs- sowie das Klageverfahren ablaufen und welche Bedeutung der vorläufige Rechtsschutz hierbei hat.

Im Onlinetrainer für die Staatsrecht Klausur lernst du die Grundrechtslehre sowie Verwaltungshandeln anhand von Prüfungsfragen. Die Medien, welche Dich dabei unterstützen, sind:  

  • Videos
  • Texte 
  • Übungsfragen

 

Staatsrecht Klausur: Grundrechts-Berechtigung und Grundrechts-Verpflichtung

Ein bedeutendes Prinzip der Grundrechtslehre ist die Unterscheidung zwischen der Grundrechts-Berechtigung sowie der Grundrechts-Verpflichtung:

Die Grundrechts-Berechtigung bedeutet, dass eine Person Träger von Rechten und Pflichten ist. Der einzelne Mensch ist Grundrechtsträger kraft seines Wesens bzw. kraft seiner Natur als Mensch, was aus Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG hervorgeht. Bestimmte Personenvereinigungen können Grundrechtsträger kraft rechtlicher Anerkennung sein, wobei die Voraussetzungen in Art. 19 Abs. 3 GG zu berücksichtigen sind. 

Grundrechts-Verpflichtung 

Ausgangspunkt für die Grundrechts-Verpflichtung staatlicher Institutionen ist Art. 1 Abs. 3 GG, wonach jeder Hoheitsträger bei hoheitlichem Handeln die Grundrechte zu beachten hat.

In der Klausurpraxis sind die Hoheitsträger meistens Landratsämter oder Gemeinden, bei denen es sich eindeutig um einen Hoheitsträger im Sinne von Art. 1 Abs. 3 GG handelt.

Ein hoheitliches Handeln kommt in der Regel durch ein Erlass eines oder mehrerer Verwaltungsakte per Bescheid zustande. Damit sind beide entscheidenen Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 1 Abs. 3 GG erfüllt und der staatliche Akteur ist in seinem Handeln an die Grundrechte gebunden.

Sonderfälle können private Akteure spielen. Private können grundrechts-verpflichtet sein, wenn diese (überwiegend) in öffentlicher Hand stehen, wie z. B. eine Stadtwerke GmbH. Ebenso sind beliehene Unternehmer, wie z. B. ein Prüfingenieur bei der TÜV Süd AG oder ein Bezirksschornsteinfeger grundrechts-verpflichtet.

TIPP: Interessierst du dich für unsere Beiträge zum Öffentlichen Recht? Vielleicht ist ein Einstieg im Öffentlichen Dienst ja genau das Richtige für deine berufliche Zukunft. In unserem Beitrag zum Einstellungstest Öffentlicher Dienst erfährst du mehr über das Auswahlverfahren der Behörden.

Prüfung eines Gleichheitsrechts in der Staatsrecht-Klausur

Ist in einem Klausurfall ein Gleichheitsrecht zu prüfen, so achte zunächst darauf, ob nicht ein spezielles Gleichheitsrecht einschlägig ist, ehe du auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zurückgreifst!

Einschlägige, spezielle Gleichheitsrechte sind in Klausuren häufig:

  • die Gleichberechtigung von Mann und Frau, Art. 3 Abs. 2 GG
  • das Absolute Differenzierungsverbot, Art. 3 Abs. 3 GG
  • die Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder (Art. 6 Abs. 5 GG)
  • die Staatsbürgerliche Gleichheit (Art. 33 Abs. 1 GG)
  • der gleiche Zugang zu öffentlichen Ämtern (Art. 33 Abs. 2 GG)
  • die Gleichberechtigung der religiösen Bekenntnisse (Art. 33 Abs. 3 GG)
  • die Wahlrechtsgleichheit (Art. 38 Abs. 1 GG)

 

Die einzelnen Artikel kannst du hier nachlesen.

Markiere dir die Gleichheitsrechte in deinem Gesetzbuch mit einer anderen Farbe als die Freiheitsrechte, denn bei der Prüfung eines Gleichheitsrechts ist in anderer Weise zu verfahren (siehe unten). Keinesfalls solltest du beide Prüfungsschemata vermischen. Hebe dir also die speziellen Gleichheitsrechte sowie den allgemeinen Gleichheitssatz farblich einheitlich hervor, dies hilft dir auch dabei, dich in der Klausurbearbeitung zügig im Gesetz zurechtzufinden, da die Anzahl an klausurrelevanten Gleichheitsrechten beschränkt ist.

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