Staatsrecht Klausur erfolgreich meistern: Grundrechte als Prüfungsgegenstand

Kostenfreies Live-Webinar zur Verwaltungsfachangestellten Prüfung am 08.11.2022

Zum Abshnitt springen

Eine Staatsrecht Klausur erfordert eine gründliche Vorbereitung mit Blick auf den Verfassungstext sowie das Verwaltungsrecht. Das Staatsrecht ist häufig ein bedeutender Teil juristischer Klausuren im öffentlichen Recht. In diesem Beitrag lernst du, wie du die Grundrechtsprüfung meisterst! 

Grundrechtslehre in der Staatsrecht Klausur 

Die Grundrechts sind ein sicherer Bestandteil einer jeden Staatsrecht Klausur. Die Grundrechte im weiteren Sinne sind sämtliche subjektiven Rechte, die Bürger mit einem verfassungsrechtlichen Rechtsbehelf verfolgen können. Grundrechte sind also Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Aufgrund Art. 1 Abs. 3 GG binden die Grundrechte alle staatliche Gewalt. Die Grundrechte, welche insbesondere für die staatsrechtliche Klausur relevant sind, finden sich zunächst im 1. Abschnitt des Grundgesetzes.

Die Grundrechte garantieren als objektives Recht das Bestehenbleiben bestimmter Einrichtungen (z. B. die Eigentumsfreiheit in Art. 14 Abs. 1 GG). Die objektive Wertordnung des GG gilt für alle Bereiche des Rechts:

Im öffentlichen Recht sind die Grundrechte als höherrangiges Recht die Richtlinien für die Verwaltung. Daraus resultiert eine verfassungskonforme Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe, sowie eine Richtlinie für behördliche Ermessensentscheidungen.

Im Privatrecht muss die Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen die grundrechtlich geschützten Freiheiten und Güter berücksichtigen; bei erforderlichen Interessensabwägungen sind die Grundrechte zu berücksichtigen.

Grundrechte als subjektive Rechte

Zugleich sind die Grundrechte subjektive Rechte, mit deren Hilfe sich Bürger vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt schützen können (Abwehrrechte) oder ein bestimmtes Handeln der Verwaltung in Form von Sach- oder Geldleistungen verlangen können (Leistungsrechte).

Grundrechte werden in Freiheitsrechte und Gleichheitsrechte unterschieden. Freiheitsrechte räumen dem Bürger einen räumlich gedachten Bereich ein, in dem er grundsätzlich tun und lassen darf, was er will. In Gleichheitsrechten geht es dagegen um Vergleiche zwischen Bürgern. Gleichheitsrechte schützen den Bürger davor, anders behandelt zu werden als andere Bürger. 

Ziel ist jedoch nicht die Gleichmacherei; vielmehr soll nur Gleichartiges gleich behandelt werden. Wenn wesentliche Unterschiede zwischen Personen oder Sachverhalten bestehen, soll eine Gleichbehandlung gerade nicht stattfinden. Ungleiches soll ungleich behandelt werden.

Online Vorbereitung für die Klausur mit Plakos

Mithilfe unseres Onlinetrainers für das Verwaltungsrecht wirst du verstehen, wie eine Grundrechtsprüfung im Rahmen der Klausur erfolgt und du wirst die Unterschiede zwischen Grundrechts-Berechtigung und Grundrechts-Verpflichtung kennenlernen. Dazu wirst du lernen, wie das Widerspruchs- sowie das Klageverfahren ablaufen und welche Bedeutung der vorläufige Rechtsschutz hierbei hat:

Im Onlinetrainer lernst du die Grundrechtslehre sowie Verwaltungshandeln anhand von Prüfungsfragen. Die Medien, welche Dich dabei unterstützen, sind:  

  • Videos
  • Texte 
  • Übungsfragen

Staatsrecht Klausur: Grundrechts-Berechtigung und Grundrechts-Verpflichtung

Ein bedeutendes Prinzip der Grundrechtslehre ist die Unterscheidung zwischen der Grundrechts-Berechtigung sowie der Grundrechts-Verpflichtung:

Die Grundrechts-Berechtigung bedeutet, dass eine Person Träger von Rechten und Pflichten ist. Der einzelne Mensch ist Grundrechtsträger kraft seines Wesens bzw. kraft seiner Natur als Mensch, was aus Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG hervorgeht. Bestimmte Personenvereinigungen können Grundrechtsträger kraft rechtlicher Anerkennung sein, wobei die Voraussetzungen in Art. 19 Abs. 3 GG zu berücksichtigen sind. 

Grundrechts-Verpflichtung 

Ausgangspunkt für die Grundrechts-Verpflichtung staatlicher Institutionen ist Art. 1 Abs. 3 GG, wonach jeder Hoheitsträger bei hoheitlichem Handeln die Grundrechte zu beachten hat.

In der Klausurpraxis sind die Hoheitsträger meistens Landratsämter oder Gemeinden, bei denen es sich eindeutig um einen Hoheitsträger im Sinne von Art. 1 Abs. 3 GG handelt.

Ein hoheitliches Handeln kommt in der Regel durch ein Erlass eines oder mehrerer Verwaltungsakte per Bescheid zustande. Damit sind beide entscheidenen Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 1 Abs. 3 GG erfüllt und der staatliche Akteur ist in seinem Handeln an die Grundrechte gebunden.

Sonderfälle können private Akteure spielen. Private können grundrechts-verpflichtet sein, wenn diese (überwiegend) in öffentlicher Hand stehen, wie z. B. eine Stadtwerke GmbH. Ebenso sind beliehene Unternehmer, wie z. B. ein Prüfingenieur bei der TÜV Süd AG oder ein Bezirksschornsteinfeger grundrechts-verpflichtet.

TIPP: Interessierst du dich für unsere Beiträge zum Öffentlichen Recht? Vielleicht ist ein Einstieg im Öffentlichen Dienst ja genau das Richtige für deine berufliche Zukunft. In unserem Beitrag zum Einstellungstest Öffentlicher Dienst erfährst du mehr über das Auswahlverfahren der Behörden.

Prüfung eines Gleichheitsrechts in der Staatsrecht-Klausur

Ist in einem Klausurfall ein Gleichheitsrecht zu prüfen, so achte zunächst darauf, ob nicht ein spezielles Gleichheitsrecht einschlägig ist, ehe du auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zurückgreifst!

Einschlägige, spezielle Gleichheitsrechte sind in Klausuren häufig:

  • die Gleichberechtigung von Mann und Frau, Art. 3 Abs. 2 GG
  • das Absolute Differenzierungsverbot, Art. 3 Abs. 3 GG
  • die Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder (Art. 6 Abs. 5 GG)
  • die Staatsbürgerliche Gleichheit (Art. 33 Abs. 1 GG)
  • der gleiche Zugang zu öffentlichen Ämtern (Art. 33 Abs. 2 GG)
  • die Gleichberechtigung der religiösen Bekenntnisse (Art. 33 Abs. 3 GG)
  • die Wahlrechtsgleichheit (Art. 38 Abs. 1 GG)

Die einzelnen Artikel kannst du hier nachlesen.

Markiere dir die Gleichheitsrechte in deinem Gesetzbuch mit einer anderen Farbe als die Freiheitsrechte, denn bei der Prüfung eines Gleichheitsrechts ist in anderer Weise zu verfahren (siehe unten). Keinesfalls solltest du beide Prüfungsschemata vermischen. Hebe dir also die speziellen Gleichheitsrechte sowie den allgemeinen Gleichheitssatz farblich einheitlich hervor, dies hilft dir auch dabei, dich in der Klausurbearbeitung zügig im Gesetz zurechtzufinden, da die Anzahl an klausurrelevanten Gleichheitsrechten beschränkt ist.

Hat dir dieser Beitrag geholfen? Dann wirst du von unserem Online Trainer begeistert sein. Viele weitere solcher Texte, auch als Video oder Präsentation, sowie Features erwarten dich in unserem Online Prüfungstrainer.

0 Bewertungen
[Sterne: 0 von 5]

Beamtentest Vorbereitung

Du möchtest dich gezielt auf dein Auswahlverfahren vorbereiten? Dann schau dir doch mal unsere Testtrainer an. Dort kannst du aus verschiedenen Übungspaketen wählen, um dich optimal auf deinen Einstellungstest vorzubereiten.