Die Prüfung im Verwaltungslehrgang 1 ist die letzte Hürde im Fortbildungslehrgang. Sie verlangt nicht nur fundiertes Wissen in Bereichen wie Verwaltungsrecht, Kommunalrecht und Staatsrecht, sondern auch ein gutes Verständnis für praktische Verwaltungsprozesse. Eine gezielte und gut strukturierte Vorbereitung ist daher entscheidend, um die anspruchsvollen Aufgaben erfolgreich zu bestehen. In diesem Beitrag erfährst Du, welche Themen in der Prüfung auf Dich zukommen und wie Du Dich optimal auf die verschiedenen Prüfungsbereiche vorbereiten kannst, um die Prüfungsaufgaben souverän zu lösen.
Der erfolgreiche Abschluss des Verwaltungslehrgang 1 ist Dein Ticket für mehr…
- Verantwortung
- Entgelt
- Aufgaben
Kurz gesagt: der Verwaltungslehrgang 1 ist Dein Ticket für mehr Karriere im öffentlichen Dienst. Für gewisse Positionen und Verantwortungsbereiche in der Verwaltung werden Fachkenntnisse vorausgesetzt. Die Abschlussprüfung dient dazu, Dein Wissen auf die Probe zu stellen. Besonders für Verwaltungslehrgang 1 Quereinsteiger gilt: eine frühzeitige Prüfungsvorbereitung ist Pflicht!
Nutze unser FAQ und erhalte einen kompakten Überblick zu den wichtigsten Fragen:
FAQ: Verwaltungslehrgang 1
Was ist der Verwaltungslehrgang 1 und für wen ist er gedacht?
Der Verwaltungslehrgang 1 ist eine berufsbegleitende Fortbildung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die keine klassische Verwaltungsausbildung haben. Er vermittelt Grundlagen des Verwaltungsrechts, Kommunalrechts, Haushalts- und Kassenwesens sowie Organisation und Personal.
Gedacht ist er vor allem für Quereinsteiger:innen in die Verwaltung, z. B. Angestellte mit einer kaufmännischen oder sonstigen Ausbildung, die nun Verwaltungsaufgaben übernehmen. Mit dem Abschluss können sie Verwaltungsaufgaben eigenständig und rechtssicher bearbeiten und sich für weitere Qualifikationen (z. B. Verwaltungslehrgang 2) vorbereiten.
Welche Inhalte und Module umfasst der Lehrgang?
Der Verwaltungslehrgang 1 deckt die wichtigsten Grundlagen für die Arbeit in der öffentlichen Verwaltung ab. Typische Inhalte und Module sind:
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Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren
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Kommunalrecht (z. B. Gemeinde- und Kreisordnungen)
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Ordnungs- und Polizeirecht (Grundlagen der Gefahrenabwehr)
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Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
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Personalrecht (Arbeits- und Tarifrecht, Grundzüge des Beamtenrechts)
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Staats- und Verfassungsrecht (Grundrechte, Staatsorganisation)
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Organisation und Verwaltungsbetriebslehre
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Wirtschafts- und Sozialkunde
Damit vermittelt der Lehrgang das rechtliche und organisatorische Basiswissen, das Quereinsteiger:innen für Verwaltungsaufgaben benötigen.
Wie lange dauert der Verwaltungslehrgang 1 und wie ist er organisiert?
Der Verwaltungslehrgang 1 dauert in der Regel etwa 1 bis 1,5 Jahre und wird berufsbegleitend absolviert.
Die Organisation läuft meist so:
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Unterrichtsphasen: regelmäßige Abendschule oder Blockunterricht an Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien bzw. kommunalen Studieninstituten
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Eigenstudium: Vor- und Nachbereitung des Stoffes mit Skripten und Gesetzestexten
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Prüfungen: schriftliche Klausuren in den Hauptfächern, am Ende oft eine mündliche Prüfung oder ein Fachgespräch
So ist der Lehrgang darauf ausgelegt, dass du parallel weiter in der Verwaltung arbeiten kannst.
Welche Prüfungen müssen im Verwaltungslehrgang 1 abgelegt werden?
Im Verwaltungslehrgang 1 legst du in der Regel mehrere schriftliche Prüfungen sowie eine mündliche Abschlussprüfung ab.
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Schriftliche Klausuren: in den Kernfächern wie Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Haushalts- und Rechnungswesen sowie Personal- und Tarifrecht
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Mündliche Prüfung / Fachgespräch: hier wird dein Verständnis für die praktische Anwendung des Gelernten getestet, oft anhand eines Fallbeispiels aus der Verwaltung
Die genaue Zahl und Gewichtung der Prüfungen kann je nach Bundesland oder Studieninstitut etwas variieren, folgt aber diesem Muster: mehrere schriftliche Tests plus eine abschließende mündliche Prüfung.
Welche Voraussetzungen gelten für die Teilnahme?
Für den Verwaltungslehrgang 1 gelten in der Regel diese Voraussetzungen:
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Abgeschlossene Berufsausbildung, meist in einem kaufmännischen oder verwaltungsnahen Bereich
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Beschäftigung im öffentlichen Dienst, da der Lehrgang sich speziell an Verwaltungsmitarbeitende richtet
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Zustimmung des Arbeitgebers/der Behörde, da die Teilnahme meist über den Dienstherrn organisiert und finanziert wird
Der Lehrgang ist also vor allem für Quereinsteiger:innen gedacht, die bereits in einer Verwaltung arbeiten und ihr Fachwissen systematisch erweitern wollen.
Welche Unterschiede gibt es je nach Bundesland oder Verwaltungsinstitut?
Die Grundstruktur des Verwaltungslehrgangs 1 ist bundesweit ähnlich, aber es gibt Unterschiede je nach Bundesland oder Studieninstitut:
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Dauer: zwischen etwa 12 und 18 Monaten, abhängig von Unterrichtsform (Blockunterricht, Abendschule, Online-Anteile).
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Inhalte und Schwerpunkte: manche Institute legen mehr Gewicht auf Kommunalrecht, andere stärker auf Haushaltswesen oder Personalrecht.
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Organisation: teils wöchentlicher Abendunterricht, teils kompakte Blockphasen.
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Prüfungsform: Zahl und Gewichtung der schriftlichen Klausuren können variieren; in einigen Bundesländern gibt es zusätzlich Projektarbeiten.
So bleiben Kernfächer und Ziele zwar gleich, der genaue Ablauf richtet sich aber nach den Vorgaben des jeweiligen Landes und Ausbildungsinstituts.
Welche beruflichen Perspektiven eröffnet der Verwaltungslehrgang 1?
Mit dem Verwaltungslehrgang 1 eröffnen sich dir deutlich bessere Perspektiven im öffentlichen Dienst. Du kannst nach dem Abschluss komplexere Sachbearbeitungsaufgaben übernehmen, eigenständig Verwaltungsverfahren bearbeiten und wirst in der Regel auch in eine höhere Entgeltgruppe (TVöD/TV-L) eingestuft.
Außerdem ist der Lehrgang oft die Grundlage für weitere Fortbildungen, etwa den Verwaltungslehrgang 2 oder die Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt, die dich für Leitungs- und Führungsaufgaben qualifizieren.
Ist der Abschluss Voraussetzung für den Verwaltungslehrgang 2 (Verwaltungsfachwirt)?
Ja, in der Regel ist der Verwaltungslehrgang 1 die Voraussetzung, um den Verwaltungslehrgang 2 absolvieren zu können. Erst mit diesem Abschluss erfüllst du die fachlichen Grundlagen, um dich für die Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt zu qualifizieren. Manche Bundesländer oder Studieninstitute lassen auch Ausnahmen zu, etwa wenn du eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte:r abgeschlossen hast – dann kannst du oft direkt in den Lehrgang 2 einsteigen.
Welche Vorteile bietet der Lehrgang im Hinblick auf Entgeltgruppen im öffentlichen Dienst?
Der Verwaltungslehrgang 1 wirkt sich direkt auf deine Eingruppierung im öffentlichen Dienst aus. Ohne den Lehrgang bleibst du meist in den unteren Entgeltgruppen (E 5 / E 6 TVöD/TV-L). Mit dem erfolgreichen Abschluss kannst du in der Regel in eine höhere Gruppe, häufig E 8, eingruppiert werden.
Das bedeutet nicht nur ein höheres Grundgehalt, sondern eröffnet dir auch bessere Chancen auf Beförderungen und Weiterqualifizierungen, etwa über den Verwaltungslehrgang 2 zum Verwaltungsfachwirt, womit noch höhere Entgeltgruppen (z. B. E 9b und aufwärts) erreichbar sind.
Wie lange dauert der Lehrgang und wie oft findet der Unterricht statt?
Der Verwaltungslehrgang 1 dauert in der Regel 12 bis 18 Monate. Der Unterricht findet meist berufsbegleitend statt – entweder ein- bis zweimal pro Woche abends, als Blockunterricht in regelmäßigen Abständen oder in einer Mischform mit Online-Anteilen.
Die genaue Organisation hängt vom jeweiligen Verwaltungs- oder Studieninstitut ab, sodass sich Umfang und Taktung von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können.
Mehr zum Thema findest Du auch auf unserem YouTube-Kanal:
Auf dieser Seite findest Du übrigens zahlreiche interessante Beiträge rund um den öffentlichen Dienst. Hast Du z. B. schon unseren Artikel zum Thema Assessment Center Öffentlicher Dienst gelesen?
Verwaltungslehrgang 1 Prüfungsphase: Wie läuft sie ab?
Die gesamte Prüfungsphase – von der Zulassung bis zum Zeugnis – erstreckt sich über mehrere Wochen bzw. Monate. Hier gibt es mehrere Stationen, welche wir uns im Folgenden genauer ansehen werden.
Zulassung zur Prüfung
Bevor Du zur Abschlussprüfung im Verwaltungslehrgang 1 zugelassen wirst, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen: Du musst den Verwaltungslehrgang besucht und an allen relevanten Modulen teilgenommen haben.
- Erfolgreiche Bearbeitung von Klausuren und Hausarbeiten: Oft werden während des Lehrgangs schriftliche Arbeiten oder Zwischenprüfungen verlangt. Diese müssen bestanden werden, um die Zulassung zur Abschlussprüfung zu erhalten.
- Anmeldung zur Prüfung: Du wirst rechtzeitig über die Anmeldefristen und Formalitäten informiert. Achte darauf, dass Du die Anmeldung fristgerecht einreichst.
Prüfungsinhalte und -aufbau
Die Abschlussprüfung im Verwaltungslehrgang 1 besteht in der Regel aus zwei Teilen: einer schriftlichen Prüfung und einer mündlichen Prüfung. Beide Prüfungen decken unterschiedliche Themengebiete ab, die während des Lehrgangs behandelt wurden.
Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung umfasst verschiedene Themengebiete wie Allgemeines Verwaltungsrecht, Staatsrecht, Kommunalrecht, Verwaltungsverfahren und öffentliches Dienstrecht. Meist werden praxisnahe Fallbeispiele oder Fragen gestellt, die Du schriftlich bearbeiten musst.
In einer festgelegten Zeitspanne (in der Regel 2–3 Stunden) beantwortest Du mehrere Aufgaben. Eine sorgfältige und strukturierte Bearbeitung der Fälle ist wichtig, um alle Aspekte der Fragen abzudecken.
Mündliche Prüfung
In der mündlichen Prüfung wirst Du vor einem Prüfungsausschuss Dein Wissen in bestimmten Bereichen der Verwaltung und des Rechts unter Beweis stellen. Häufig wird auch Dein Verständnis für Verwaltungsvorgänge und die Anwendung von Gesetzen abgefragt.
Die mündliche Prüfung dauert meist etwa 15–30 Minuten. Es wird von Dir erwartet, dass Du klar und strukturiert antwortest und Deine Ausführungen mit konkreten Beispielen untermauerst. Häufig werden auch praktische Fälle besprochen, die Du spontan analysieren und lösen musst.
Verwaltungslehrgang 1 Quereinsteiger
Für Quereinsteiger ist die gezielte Prüfungsvorbereitung im Verwaltungslehrgang 1 von besonderer Bedeutung, da ihnen oftmals die Grundlagen des Verwaltungswissens fehlen, auf die im Lehrgang und insbesondere in der Abschlussprüfung aufgebaut wird. Eine strukturierte Herangehensweise ist daher essenziell: Verwaltungslehrgang 1 Quereinsteiger sollten frühzeitig mit dem Lernen beginnen und sich einen realistischen Zeitplan erstellen, der Raum für Wiederholungen und das Nacharbeiten komplexer Inhalte lässt.
Besonders hilfreich ist das Arbeiten mit prüfungsnahen Übungsaufgaben und Altklausuren, um ein Gespür für die Fragestellungen und das geforderte Niveau zu entwickeln. Der Besuch von begleitenden Vorbereitungskursen oder die Nutzung digitaler Lernplattformen kann dabei helfen, Wissenslücken gezielt zu schließen. Ebenso empfiehlt es sich, wichtige Fachbegriffe und Abläufe schriftlich zu üben, um Sicherheit im Ausdruck und im Umgang mit verwaltungsspezifischen Formulierungen zu gewinnen.
Durch kontinuierliches Lernen, das Einholen von Feedback und den aktiven Austausch mit anderen Teilnehmenden kann die Prüfungsvorbereitung effektiv gestaltet und bestehende Defizite erfolgreich ausgeglichen werden.
Leistungsmitteilung
Nach den schriftlichen und mündlichen Prüfungen wirst Du über die Ergebnisse informiert. Die Bewertung erfolgt in der Regel nach einem Punktesystem, bei dem verschiedene Leistungskriterien wie Fachwissen, Anwendung der Gesetze und die Fähigkeit zur Problemlösung berücksichtigt werden. Die Korrektur der schriftlichen Prüfung erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Du erhältst eine Note, die sich nach der Genauigkeit Deiner Antworten und der Lösung der Fallbeispiele richtet. In der mündlichen Prüfung wird Deine Leistung anhand von festgelegten Kriterien bewertet, wie z.B. Deine Argumentationsfähigkeit, Deine Verständlichkeit und Dein Fachwissen.
Bestehen oder Nichtbestehen
Nach Abschluss aller Prüfungsteile erhältst Du einen offiziellen Bescheid über Dein Prüfungsergebnis. Dieser Bescheid gibt Auskunft darüber, ob Du die Abschlussprüfung im Verwaltungslehrgang 1 bestanden hast und wie Deine Leistungen in den einzelnen Prüfungsteilen bewertet wurden.
Wenn Du die Prüfung bestanden hast, geht es zur letzten Etappe – der feierlichen Zeugnisübergabe. Solltest Du die Prüfung nicht bestanden haben, wirst Du über Deine Nachholmöglichkeiten informiert. In der Regel besteht die Möglichkeit, die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt zu wiederholen.
Je nach Land gibt es die Möglichkeit, einen Intensivierungskurs vor dem Antreten zur Wiederholungsprüfung zu absolvieren. In diesen mehrwöchigen Kursen wird das prüfungsrelevante Wissen der bedeutendsten Fächer wiederholt und zusammengefasst.
Online Testtrainer
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- Interaktive Übungsaufgaben & Lösungen
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Bevor wir detaillierter auf einzelne Prüfungsfächer eingehen, möchten wir Dich auf unseren Onlinetrainer zur Vorbereitung auf die Prüfung im Verwaltungslehrgang 1 hinweisen.
Im Kurs zur Vorbereitung auf die Prüfung erhältst Du neben unseren Testaufgaben und Erklär-Videos zu allen Prüfungsfächern auch eine Prüfungssimulation sowie interaktive Prüfungsaufgaben, die Dich bestens auf die Anforderungen der Verwaltungslehrgang 1 Prüfung vorbereiten.
Und das Beste: Unsere Lerninhalte stehen Dir auch als App zur Verfügung, sodass Du flexibel und ortsunabhängig üben kannst.
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TIPP: Mit einem erfolgreich abgeschlossenen Verwaltungslehrgang 1 bist Du bei den Behörden sehr gefragt. Doch hast Du Dich eigentlich schon über den Ablauf eines Vorstellungsgesprächs informiert? In unserem Beitrag zum Vorstellungsgespräch erfährst Du mehr über die typischen Interviewfragen und den Ablauf.
Diese Prüfungsaufgaben erwarten Dich
In Deiner Gesamtnote stellt die schriftliche Abschlussprüfung den gewichtigsten Posten dar. Diese an einigen Tagen aufeinanderfolgenden schriftlichen Aufgaben bestehen in der Regel aus Fallstudien und fachspezifischen Fragen, die verschiedene Rechtsgebiete und Verwaltungsprozesse abdecken. Die Fragen werden zu jeweiligen Klausurfällen gestellt. Diese Aufgaben sind praxisnah und verlangen eine systematische Anwendung des erlernten Wissens.
Blicken wir auf beliebte Prüfungsfächer und häufige Thematiken, die regelmäßig eine wichtige Rolle spielen:
Allgemeines Verwaltungsrecht
Das Allgemeine Verwaltungsrecht beschäftigt jeden Prüfungsjahrgang in mindestens einer der Abschlussaufgaben im Verwaltungslehrgang 1. Dieses Rechtsgebiet wird im Unterricht so weitgehend behandelt, dass es eine eigenständige Klausuraufgabe darstellen kann. Gerne wird das allgemeine Verwaltungsrecht jedoch mit Inhalten anderer Fächer, wie beispielsweise dem Staats- und Verfassungsrecht kombiniert. Doch worauf solltest Du Dich bei der Wiederholung dieses Fachs fokussieren? Beliebte Prüfungsinhalte des allgemeinen Verwaltungsrechts sind:
- Anfechtung von Entscheidungen
- Klage- und Widerspruchsverfahren
- Anhörung vor Bescheiderlass
- Anfertigen von Aktenvermerken
Kommunalrecht
Kommunalrecht begleitet Dich in der Regel ab den ersten Unterrichtstagen hinweg durch die gesamte Ausbildungszeit. Das Handeln von Gemeinden und Kommunen ist auch regelmäßig Gegenstand in Prüfungsaufgaben. Ob Fragen zum Gemeinderat, dem Satzungsrecht oder der kommunalen Selbstverwaltung: Das Kommunalrecht ist vielseitig und wird gerne mit dem allgemeinen Verwaltungsrecht kombiniert. Beliebte Prüfungsgegenstände mit Blick auf das Kommunalrecht sind:
- Kommunale Selbstverwaltung
- Satzungsrecht
- Beschlussfähigkeit des Stadt- bzw. Gemeinderates
Staatsrecht und Grundrechte
Im Verwaltungslehrgang 1 sind in der Regel Unterrichtseinheiten sowohl zum Staatsrecht, als auch den Grundrechten beinhaltet. Während allgemeine Themen des Staatsrechts, wie die Gewaltenteilung, zu Beginn des Lehrgangs stehen und eher eine Einführung darstellen, wird es mit Blick auf die Grundrechte sehr konkret: Die Freiheitsrechte können in verschiedensten Konstellationen Gegenstand einer Abschlussaufgabe sein. Ob allgemeines Verwaltungsrecht oder Ordnungsrecht: in zahlreichen Prüfungsaufgaben finden wir zum Schluss eine Frage, die sich auf ein Freiheitsrecht bezieht. Zur Vorbereitung dieses Rechtsgebietes gehört es auch, die Definitionen der Freiheitsrechte zu kennen.
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